Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Angeklagter kommt mit dem Auto zum Gericht
Am Mittwoch, dem 11.09.2013 verhandelte das Landgericht Memmingen einen Fall, in dem der Angeklagte wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Zu dem Berufungsprozess kam der Angeklagte allerdings mit dem Auto.
Dumm nur, dass der als Zeuge geladene Polizist den Angeklagten auf dem Parkplatz hinter dem Steuer gesehen hat.
Nach der Aussage des Polizisten und der Würdigung der zusätzlichen Erkenntnisse der Verteidigern, empfahl das Gericht die Berufung doch besser zurück zu nehmen, was die Rechtsanwältin – sichtlich erstaunt über das Verhalten Ihres Mandanten – auch tat.
Hinzuzufügen sei noch, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, bei der Hinfahrt allerdings auf dem Rücksitz Platz genommen hat. Für den Heimweg musste sie ans Steuer.