Das Bundeskabinett hat aufgrund der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 30.06.´2020 beschlossen, den Mindestlohn - schrittweise - anzuheben.
Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde wird danach wie folgt angehoben:
- ab dem 01.01.2021: 9,50 Euro je Stunde
- ab dem 01.07.2021: 9,60 Euro je Stunde
- ab dem 01.01.2022: 9,85 Euro je Stunde
- ab dem 01.07.2022: 10,45 Euro je Stunde
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission ist Ergebnis einer Gesamtabwägung.
Die Mindestlohnkommission hat geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.
Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.
Die Erhöhung des Mindestlohns kommt insbesondere dem Niedriglohnsektor zugute.
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