BGH, Beschluss vom 16.12.2020 – 4 StR 526/19 Der BGH hat entschieden, dass das Bedienen eines Taschenrechners während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist. Diese Rechtsfrage wurde dem BGH von dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt, da sich das OLG Hamm an der Bejahung der Frage durch eine abweichende Auffassung des Oberlandesgerichtes Oldenburg gehindert sah. In dem zugrundeliegenden Fall war ein...