Urteil des LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2019 – 1 Sa 503/19 (Vorinstanz: ArbG Herne 27.3.2019 – 1 Ca 2177/18) Das LAG Hamm hat entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel hinsichtlich der durch den Arbeitgeber gezahlten Fortbildungsklauseln dann unwirksam ist, wenn diese als Grund die Beendigung auf Wunsch des Arbeitnehmers enthält. Zum Sachverhalt: Der Arbeitgeber machte aufgrund nachfolgender, auszugsweise dargestellte Rückzahlungsklausel aus dem Arbeitsvertrag durch ihn gezahlte...