Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht


Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht - RECHTSANWÄLTE LORK | NESBIT | BÖGGEMEYER | SCHOPPE
Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht - RECHTSANWÄLTE LORK | NESBIT | BÖGGEMEYER | SCHOPPE

Kerngeschäft der Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Sven Nesbit, Niels Böggemeyer und Manuel Schoppe beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Zivilrechts, also des Vertragsrechts sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse.

 

Das Zivilrecht regelt in Abgrenzung zum Strafrecht und öffentlichem Recht die 

Rechtsverhältnisse von Privatpersonen bzw. Privatpersonen und Unternehmen untereinander.

 

Einfach gesagt: Das Allgemeine Zivilrecht umfasst und regelt die Rechtsbeziehungen des alltäglichen Lebens.

 

Darunter fallen insbesondere die am häufigsten anzutreffenden Verträge des Kauf-, Werk-, Miet- und Dienstvertragsrechts, sofern diese nicht von besonderen zivilrechtlichen Regelungen erfasst sind. Zudem gehören zum allgemeinen Zivilrecht auch Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, z.B. der Zerstörung von Eigentum, sowie Schadens- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Körperverletzungen.

 

Wir beraten und vertreten Sie umfassend auf folgenden Gebieten: 


Kaufvertrag

  • Durchsetzung von Ansprüchen, also Zahlung des Kaufpreises und Verschaffung der Kaufsache
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
    • Schadensersatz
    • Rücktritt/Rückabwicklung
    • Minderung des Kaufpreises
  • Ansprüche aus Garantie
  • Anfechtung von Verträgen
  • kaufrechtliche Fragen bei Online-Geschäften
    • Widerruf/Rückgabe / „Umtausch“

Werkvertrag

  • typische Werkverträge:
    • Abbruchvertrag (zB Häuser)
    • Abschleppvertrag (KfZ)
    • Auskunftsvertrag
    • Autorenvertrag
    • Autowäsche
    • Bestattungsvertrag
    • EDV-Verträge: Programmierung von Software, Installation und Hardwarekonfiguration; Wartung
    • Erstellung von Gutachten; zB Sachverständiger
    • Erstellung von Plänen
    • Gebäudereinigung
    • Tätowierung
    • Veranstaltungen und Aufführungen
    • Werbeverträge
    • Zahnersatz

 

  • Durchsetzung von Ansprüchen, also Herstellung des Werkes und Zahlung des Werklohns, also der Vergütung
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten unter den besonderen Gesichtspunkten der werkvertraglichen Regelungen
    • Schadensersatz
    • Rücktritt/Rückabwicklung
    • Minderung des Werklohns / Vergütung

Dienstvertrag

  • typische Dienstverträge:
    • Unterrichtsverträge
    • Behandlungsverträge
    • Steuerberatung; Wirtschaftsberatung

Reisevertrag


Schenkungsvertrag


Leihvertrag


Leasingvertrag


Verwahrvertrag


Darlehnsvertrag / Kreditvertrag


Recht der Bürgschaften


Gern nehmen Sie mit den Anwälten in Coesfeld und Havixbeck Kontakt auf, um eine Termin zu vereinbaren.

Die Rechtsanwälte


Rechtsanwalt Sven Nesbit
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