Das Gebiet des Baurechts ist in das öffentliche Baurecht und das private Baurecht aufzuteilen.
Während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen aller am Bau Beteiligten untereinander betrifft, regelt das öffentliche Baurecht die Ansprüche und Pflichten im Verhältnis zu den Baubehörden.
Unserer Tätigkeit im privaten Baurecht umfasst die Beratung in Haftungsfragen, z.B. bei Ausführungsmängeln gegenüber Bauunternehmern, Pflichtverletzung bei Planungs- und Koordinationstätigkeiten und Regressansprüchen gegenüber anderen Baubeteiligten.
Da die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatzansprüchen oftmals viel Zeit und Aufwand erfordert und zudem durch einen Prozess hohe Kosten entstehen können, bietet es sich an, baurechtliche Streitigkeiten durch außergerichtliche Schlichtungsbemühungen beizulegen. Vielen Problemen können im Vorfeld durch baubegleitende Maßnahmen entgegen getreten werden.
Zudem unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen sowie Architekten bei der Vertragsgestaltung und der Geltendmachung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
Unsere Leistungen im privaten Baurecht zusammengefasst:
Manuel Schoppe, LL.M.
Rechtsanwalt